Die EU-Kommission hat die VERORDNUNG (EU) 2023/2055 der KOMMISSION vom 25. September 2023 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf synthetische Polymer Mikropartikel zur Beschränkung von "absichtlich zugesetztem Mikroplastik" (synthetische Polymer Mikropartikel) in Produkten, die für den privaten oder gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 27.09.2023 veröffentlicht und tritt am 17.10.2023 in Kraft.

Unsere Pigmente sind von der Beschränkung nicht betroffen. Sie bestehen aus anorganischen Pigmenten oder Füllstoffen, z.B. Pigmente aus Glimmer und/oder Siliziumdioxid, beschichtet mit Metalloxiden. Solche anorganischen Rohstoffe fallen nicht unter die Beschränkung für Mikroplastik.

Selbstverständlich liegen uns für alle Pigmente Datenblätter vor.
Sie sind abgefüllt im umweltfreundlichen Schraubglas.


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